Vorsorgeüberprüfung aufgrund Krankheit, Berufsunfähigkeit, A
Jeder weiß, dass man in jungen Jahren schon für die Altersrente vorsorgen soll. Doch niemand kümmert sich darum, da ja noch „so viel Zeit“ bis dahin ist.
Damit Sie aber wirklich sehen können, was der Vorteil davon ist, sich jetzt schon darum zu kümmern, zeigt Ihnen dieses Beispiel:
ALTERSRENTE
Wissen Sie wie hoch Ihre Rente mal sein wird? Wenn Sie älter als 27 Jahre sind, dann erhalten Sie jährlich Ihren Rentenbescheid und sollten es dann wissen. Davor kann nur eine grobe Berechnung durchgeführt werden. Aber abzuwarten, bis man es wirklich weiß, das sollten Sie nicht. Denn auch vor dem 27. Lebensjahr sollten Sie sich schon um dieses Thema kümmern.
Ein Beispiel (ohne Beachtung der Inflation und Wegfall von Miete oder Ähnlichem)
Sie wären 23 Jahre und haben soeben Ihre 3-jährige Ausbildung beendet und beginnen in Ihrem neuen Beruf mit einem Nettogehalt von ca. 2.000 €. Wenn Sie dies bis zu Ihrer Rente weiterhin verdienen, dann wäre Ihre gesetzliche Rente bei ca. 1.420 €. Um Ihren Lebensstandard im Alter aber halten zu können, fehlen Ihnen dann 580 €, die Sie nur über eine private Rentenversicherung absichern können. Um diese abzusichern müssten Sie selbst als 23-Jährige schon monatlich ca. 180 € aufwenden. Wenn dies erst mit ca. 50 Jahren abgesichert werden würde, dann wäre die Versicherung nicht mehr bezahlbar. Also lieber mit kleinen Beiträgen und weniger Rente in jungen Jahren anfangen, als gar nichts zu haben.
ERWERBSMINDERUNGSRENTE
Kennen Sie sich damit aus, was Sie bekommen würden, wenn Sie auf einmal Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, bzw. gar nicht mehr arbeiten können? Der Staat verweist z.B. einen Dachdecker, der im Rollstuhl dann sitzt, zu einem Bürojob, bei dem er wieder volle 8 Stunden arbeiten kann. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, wie der Name schon sagt, bezieht sich wirklich nur auf den Beruf, den man ausübt, bzw. dann nicht mehr ausüben kann. Der Dachdecker bekommt also, wenn er im Rollstuhl sitzt, seine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und kann trotzdem noch einen anderen Job, der mit dem Rollstuhl vereinbar ist, ausüben. Er wird nicht auf einen anderen Beruf verwiesen.
Vom Staat selbst, wenn man wirklich keinen Beruf mehr länger als 6 Stunden ausüben kann, bekommt man noch maximal 17 % von seinem letzten Bruttoeinkommen, wenn nur noch maximal 3 Stunden möglich sind, dann erhält man 34 % vom letzten Bruttoeinkommen. Wie Sie sich sicherlich schon denen können – das reicht zum Leben nicht aus. Durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann man seine Rente, die man dann erhält, selbst festlegen, sollte man seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben können. Was viele Jüngere nicht beachten. Auch hier ist der Beitrag für die Versicherung in jungen Jahren noch sehr günstig, im Vergleich, wenn es erst mit über 40 Jahren abgeschlossen wird. Die meisten Berufstätigen, die es betrifft, sind aus dem kaufmännischen Bereich aufgrund der Wirbelsäule bzw. des Skeletts oder psychischer Erkrankungen.
KRANKENGELD
Doch was passiert meistens erst, bevor man berufsunfähig wird? Man wird krankgeschrieben. Ein Angestellter erhält 6 Wochen lang noch die Lohnfortzahlung, aber ab der 7.Woche geht es schon mit dem Geld bergab. Man erhält dann Krankengeld von der Krankenkasse. Entweder 70 % vom Bruttoeinkommen oder 90 % vom Nettoeinkommen, das geringste wird dann gezahlt.
Ein Beispiel hierzu:
Sie erhalten zum Beispiel 2.500 € brutto und ca. 1.700 € netto als Gehalt. 70 % vom Brutto sind 1.750 € und 90 % vom Netto sind 1.530 €. Somit erhalten Sie dann 1.530 € Brutto-Krankengeld anstatt 1.700 € Netto-Gehalt. Es gehen also noch Rentenversicherung, Pflegepflichtversicherung und Arbeitslosenversicherung vom Krankengeld ab und somit bleiben Ihnen nur noch 1.342 € übrig. Es fehlen also ca. 358 € pro Monat. Wenn Sie jetzt sagen, dass verschmerze ich, dann können Sie dieses Geld gerne in Ihre Altersvorsorge investieren. Die meisten werden jedoch sagen, dass Ihnen das Geld dann wirklich fehlt. Dies kann durch eine Krankentagegeldversicherung aber aufgestockt werden. Wie hoch diese Absicherung sein soll, können Sie folgendermaßen berechnen: 358 € pro Monat geteilt durch 30 Tage pro Monat, ergibt 11,93 € pro Tag. Da kann dann eine Krankentagegeldversicherung in Höhe von 10 € oder 15 € abgeschlossen werden. Und die Lücke wäre zu einem kleinen monatlichen Beitrag geschlossen, bis irgendwann auch kein Krankengeld mehr gezahlt wird, weil dann die Berufsunfähigkeit festgestellt werden kann und somit Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente besteht.
Ein kleiner Tipp nebenbei: Die Krankengeldversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung sollte beim gleichen Versicherer abgeschlossen sein, damit kein Streit entsteht, ab wann die Berufsunfähigkeit eintritt bzw. die Krankentagegeldversicherung nicht mehr zahlen muss.
PFLEGE
Irgendwann kann es jeden treffen und man verbringt seine letzten Tage nur noch im Pflegeheim bzw. von einer Pflegekraft zuhause gepflegt. Auch wenn vom Gehalt monatlich etwas in die Pflegeversicherung eingezahlt wird, reicht es beim Pflegefall später nie aus, um die kompletten Kosten zu übernommen, da der Staat nur eine gewisse Höhe zahlt und der Rest von Angehörigen übernommen werden muss.
Wissen Sie wie hoch die Kosten in den verschiedenen Pflegestufen sind? Im Schnitt kostet ein Pflegeheim in Pflegestufe 1 dann 2.400 € pro Monat, wovon 1.064 € der Staat übernimmt, in Pflegestufe 2 dann ca. 2.800 € pro Monat, wovon 1.330 € der Staat übernimmt und in Pflegestufe 3 ca. 3.300 €, wovon 1.612 € übernommen werden. Bei einer häuslichen Pflege sind die Kosten etwas geringer, aber der Staat übernimmt auch weniger. Was überall gleich ist, der Eigenanteil ist immer vorhanden. Und diesen Eigenanteil kann man durch eine Pflegeversicherung absichern.
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird durch eine staatlich geförderte Pflegeversicherung ergänzt und durch eine private Pflegeversicherung noch getoppt. Bei der staatlich geförderten Pflegeversicherung gibt es für jedes Eintrittsalter einen festen Tagessatz, der abgesichert ist und bis knapp Ende 30 kostet der Beitrag auch nur 15 € pro Monat wovon 5 € vom Staat übernommen werden. Es gibt Mindestvoraussetzungen, die die Versicherer haben müssen bei der Pflege-Förderbahr-Versicherung, daher sollte man die Versicherer gut vergleichen, wo man am meisten für sein Geld bekommt. Da diese staatlich geförderte Pflegeversicherung aber trotzdem nicht komplett den Eigenanteil deckt, kann der Differenzbetrag noch durch eine private Pflegeversicherung ergänzt werden. Da sind aber die Leistungen und die Beträge pro Versicherer auch wieder unterschiedlich.
FAZIT
Lassen Sie Ihre Vorsorge komplett überprüfen, vor allem Frauen, die aufgrund Kinder sowieso weniger Rente erhalten, sollten sich nicht auf die Männer verlassen und gemeinsam zum Vorsorgecheck der vertrauten Versicherung bzw. des eigenen Vermittlers gehen. Sie werden es nicht bereuen, wenn Sie mal in solch eine Situation kommen, in der Sie die Versicherung dann gebrauchen können.