Die E-Zigarette: Eine Politische Hexenjagd

Eine Politische Hexenjagd Teil 1

Deutschland –

Schon seid mehreren Monaten herrscht helle Aufregung unter den Dampfern.

Gemeint sind hier aber keine Dampfbetriebenen Schiffe, sondern von Konsumenten der sogenannten Elektrischen-Zigarette ist hierbei die Rede.

Den die Elektrische Zigarette soll hierzulande verboten werden.

NRW 16.12.2011-

Die Grünen Politikerin und zugleich Gesundheitsministerin von NRW (Nord-Rhein-Westfalen) Barbara Steffens fühlte sich berufen von E-Zigaretten abzuraten. Als Begründung nannte sie die Unwissenheit über Gefahren und Risiken. Quasi im Alleingang interpretierte sie die im Grundgesetz verankerte Gewaltenteilung für sich neu, und präsentierte Judikative und Exekutive in einer Person. Das Resultat gipfelte im Verbot der E-Zigarette und Nikotinhaltigen Liquiden in NRW.

Barbara Steffens:

„Der Handel und der Verkauf von E-Zigaretten sowie von liquidhaltigen Kartuschen, Kapseln oder Patronen für E-Zigaretten sind, sofern die arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Vorschriften nicht eingehalten werden, gesetzlich verboten.“

Aber zunächst einmal zur Vorgeschichte.

Vor zirka 5 Jahren kamen die ersten E-Zigaretten auf den deutschen Markt. Vom Aussehen her standen sie einer richtigen Tabakzigarette in nichts nach. Sogar die Glut wurde mittels LED simuliert. Der hauptsächliche Unterschied jedoch war, das im Gegensatz zur Normalen Zigarette kein Tabak verbrannt wurde, sondern lediglich eine Flüssigkeit (Liquid) Verdampfte. Das ist auch heute noch so.

Diverse Nichtraucherschutzgesetze, und die Gesellschaftliche Ächtung von Rauchern in Politik und Presse führten letztendlich dazu das die E-Zigarette sich immer mehr bei der Rauchenden Bevölkerung durchsetzte.

Bereits im Jahr 2011 waren 1,2 Millionen Raucher in Deutschland auf die E-Zigarette umgestiegen. Mittlerweile dürfte die Dunkelziffer bei weit über 2 Millionen liegen.

Natürlich geht diese Entwicklung nicht spurlos an der Tabaklobby und unseren Landesvätern vorbei. Und man kann sich vorstellen das manche Organe nicht gerade begeistert davon sind, das es plötzlich Menschen gibt die Rauchen bzw. Dampfen, und auch noch Spaß dabei haben. Und das ganze auch noch kostengünstig. Den der Liquidpreis liegt bei durchschnittlich 5 Euro/10ml. Das entspricht in etwa

5 Schachteln Zigaretten normaler Größe.

Gewinneinbusen in der Tabakbranche und erhebliche Steuerverluste sind die reale Konsequenz. Man muss kein Wirtschaftsexperte zu sein um dies nachvollziehen zu können.

Doch was ist diese E-Zigarette genau ? Und was hat es mit diesem Liquid auf sich ?

Die heutige elektronische Zigarette wurde 2003 von dem Chinesen Hon Lik entwickelt, erfunden und patentiert wurde sie allerdings schon im Jahre 1963 von dem Amerikaner Herbert A. Gilbert. Diese ging aber nie in Produktion.

In der heutigen Zeit gibt zwar unzählig verschiedene Hersteller und Modelle von diesen Dampfgeräten aber in der Grundfunktion sind sich alle sehr ähnlich.

Durch Betätigung eines manuellen Unterdruckschalters wird durch eine Akkubatterie die im vorderen Teil (Akkuträger) sitzt, Strom auf die im mittleren Teil sitzende Verdampfereinheit gegeben.

Der aus einer Heizspule (Wendel) , Docht und Glasfasern bestehende Verdampfer erhitzt sich innerhalb von Millisekunden.

Das sich in einem Tank oder Depot befindende flüssige Liquid ändert durch die Hitze den Aggregatzustand und wird zu Dampf.

Über das sich am Ende befindende Mundstück wird nun der Liquiddampf Inhaliert.

Wesentlicher Vorteil dieses Prinzips ist gleichermaßen bei allen E-Zigaretten der, das kein Nebenstromrauch entsteht. Genauso entfällt die Entstehung von Krebserregenden Nitrosaminen, da hier nur Dampf entsteht, und keine Verbrennung stattfindet. Deshalb ist eine Gefahr für Passivraucher in dieser Hinsicht nahezu ausgeschlossen

Ein anderer Vorteil stellt das Flüssige Liquid dar.

Das Liquidgemisch für die E-Zigarette besteht Hauptsächlich aus 4 Komponenten. 2 Trägerstoffe einem Aromastoff und Nikotin. Teilweise wird auch Wasser beigemischt.

Natürlich gibt es auch Liquide in denen kein Nikotin enthalten ist.

Die beiden Trägerstoffe PG (Propylenglykol E1520) und VG (Pflanzliches Glyzerin E 422) sind in der EU als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.

Propylenglykol ist eine klare, farblose, und nahezu geruchlose Flüssigkeit. Sie wird beispielsweise bei der Herstellung von Kaugummi und Zahnpasta verwendet.

PG wirkt antimikrobiell, und ist deshalb auch in einigen Asthmasprays enthalten. Zur Vorbeugung von Krankheiten wird bei Milchkühen PG eingesetzt, und so die gleichbleibende Milchproduktion garantiert.

Pflanzliches Glyzerin ist die einfachste Form eines sog. dreiwertigen Alkohols. Glycerin ist bei Raumtemperatur eine farb- und geruchlose Flüssigkeit, die süßlich schmeckt. Als Lebensmittelzusatzstoff findet Glycerin als Feuchthaltemittel, etwa bei Datteln oder Kaugummi Verwendung.

In der Tabakindustrie wird PG sowie VG zur Befeuchtung des Tabaks verwendet. Fairnishalber muss man allerdings betonen, dass dabei dieser Gehalt laut Tabakgesetz nicht über 5% steigen darf.

Beide Trägerstoffe unterliegen keiner EU Gefahrstoffkennzeichnung.

Das Aroma das dem Liquid beigemischt wird kann man nicht eindeutig definieren, da jeder Hersteller seine eigenen Herstellungsmethoden hat. Die Geschmacksrichtungen sind sehr vielfältig und reichen von Tabakgeschmack über Cola bis Blaubeere. Außerdem gehen die Konzentrationen weit auseinander.

Meistens jedoch kommt bei der Herstellung des Aromas ein Trägerstoff wie PG oder VG zum Einsatz.

Aber beim separaten Kauf eines Aromastoffes ist immer die Höhe der Konzentration und der Typ des Trägerstoffs angegeben.

Der bisher einzigste bekannte Gefahrenstoff der sich im Liquid verbirgt, ist das Nikotin.

Dieses wie wir wissen auch in Tabakprodukten enthaltene Nervengift kann süchtig machen und stellt eine Gefahr für die Gesundheit dar. In Nikotinliquids sind mengen von 6-18 mg/ml enthalten,das in etwa dem Nikotingehalt einer normalen Zigarette entspricht.

Abgesehen vom Nikotin hört sich das ganze erst einmal gut und gesund an. Aber gesund ist die E-Zigarette auf keinen Fall. Und das bestreitet auch keiner.

Aber die Fakten sprechen für sich. Eine E-Zigarette ist um vielfaches Gesünder als eine herkömmliche Zigarette. Dies belegten unter anderem auch US Amerikanische Forscher.

Um wieder auf das Oben genannte Thema zurückzukommen, ist es nun so das Dampfer nicht nur wie die Raucher ins Gesellschaftliche Abseits gedrängt werden sollen, sondern es soll gleich verboten werden. Genauer gesagt soll nun dieses Liquid als Arznei eingestuft werden. Dies hat zur folge das Liquid nur noch in Apotheken über Rezept erhältlich ist. Dies kommt einem Verbot gleich.

Warum das ganze ?

Viele Konsumenten und Händler nutzen die E-Zigarette als Werbemittel zur Rauchentwöhnung.

Klar ist aber das die E-Zigarette nicht zur Rauchentwöhnung , sondern als Gesündere Alternative zur normalen Zigarette dienen soll und auch dafür entwickelt wurde.

Eine Alternative die eigentlich von Staatswegen herzlich begrüßt werden müsste.

Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Dies mussten auch die Liebhaber von Kautabak vor einigen Jahren bitter feststellen, als der Vertrieb von Schwedischem Kautabak (Snus) EU weit (außer Schweden) verboten wurde.

Und nun soll das gleiche Schicksal der E-Zigarette drohen.

Einen wesentlichen Anteil an diesem Thema hat die Presse, die größtenteils der deutschen Bevölkerung nur Halbwahrheiten erzählt und Informationen zurückhält.

Es hat den Anschein das dies im Copy/Taste verfahren geschieht, da viele Berichte den Eindruck vermitteln das hier nur halbherzig recherchiert wird und sich nicht mehr an Fakten Fakten Fakten gehalten wird.

So werden beispielsweise Themen wie explodierende Akkus von der Presse ausgeschlachtet.

Aber niemand berichtet, das dies nur geschehen konnte weil die Akkuträger entweder Eigenbauten waren oder unsachgemäß benutzt wurden.

Wenn dann die Presse zur Untermauerung ihrer Argumente Unterstützung braucht wird gerne immer wieder eine Fachfrau zur ihrer Einschätzung gefragt nämlich die Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im Deutschen Krebsforschungszentrum und des WHO-Kollaborationszentrums für Tabakkontrolle Dr. Martina Pötschke-Langer.

Diese natürlich schon ihrer Berufsbezeichnung wegen einen glänzenden Eindruck vermittelt.

Deren hochqualitative Studie hat nämlich belegt, das sie und diverse Kollegen nach 2 gedampften E-Zigaretten in einem geschlossenen Raum, Atemwegsreizungen und ein Benommenheitsgefühl hatten. Dies wird von der Presse gerne als Selbststudie zitiert.

Frau Dr. Pötschke-Langer hat aber nicht selbst gedampft, sondern hat dampfen lassen. Man brauch kein Experte zu sein um festzustellen das diese Art der Studie haltlos und lächerlich ist.

Mindestens genauso haltlos wie die Aussage von Gesundheitsministerin Steffens das es keine Langzeitstudien gäbe und es noch nicht genügend erforscht sei.

Dies ist aber nicht ganz richtig Frau Steffens

Bereits 1942 untersuchte Dr.Oswald Hope Robertson an der Universitätsklinik von Chicago Die antimikrobielle Wirksamkeit von Propylenglykol. Seine Studie belegt, dass Propylenglykol verschiedene Erkrankungen der Atemwege wie z.B. Lungenentzündung oder Grippe verhindern kann, wenn es verdunstet und inhaliert wird.

Über die Studie berichtete das renommierte TIME-Magazin in seiner Ausgabe vom 16. November 1942.

Hier ein Auszug:

Dr. Robertson besprühte eine Gruppe von Mäusen zunächst mit Propylenglykol und danach mit Grippe-Viren. Alle Mäuse überlebten. Dann versprühte er in der identischen Versuchsanordnung alleine die Grippe-Viren. Alle Mäuse starben. Um die Langzeitauswirkungen einer permanenten Inhalation von Propylenglykol zu untersuchen, studierte Dr. Robertson im Anschluss die Wirkung des Propylenglykol-Dampfes auf Affen, die er sich von der Universität von Puerto Ricos “School of Tropical Medicine” besorgt hatte. Nach vielen Monaten mit Propylenglycol-Bedampfung waren die Affen “glücklicher und fetter als je zuvor”.

Mehrere Studien zum Thema Passivrauchen wurde von Prof.Dr.Carl Phillips an der Universität Alberta in Kanada durchgeführt. Er kam zu dem Ergebnis das eine niedrige Konzentration von Propylenglykol Dampf keine Risiken für die menschliche Gesundheit darstellt. Er räumte zwar ein gewisses Restrisiko ein, dies jedoch so gering sei das es nicht Messbar ist.

Das leidige Thema mit dem Arzneimittelrecht

Frau Steffens möchte Nikotinhaltige Liquide in die Apotheke verbannen, das ist klar. Aber wer gibt ihr die rechtliche Grundlage ?

Prof. Dr. Wolfgang Voit,

Sprecher der Forschungsstelle für Pharmarecht an der Philipps-Universität Marburg sagt:

„Der Vertrieb der E-Zigarette, die zu Genusszwecken und nicht zur Nikotinentwöhnung geraucht wird, kann nach dem Arzneimittelrecht nicht verboten werden“

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellte am11. Januar 2009 in einem Protokoll fest:

„Die E-Zigarette wird derzeit als Genussmittel vertrieben. Die Abgrenzungsfrage, ob das zulässig ist, liegt nicht im Verantwortungsbereich des BfArM.“

Allerdings veröffentlichte das BfArM am 25 März 2009 ein als Schulungsunterlage getarntes Dokument

in dem das BfArM aufgefordert wurde die E-Zigarette wegen ihres Nikotingehalts zum Medikament zu erklären.

Da aber die Eigenschaft als Funktionsarzneimittel wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist. lehnte dies der Europäische Gerichtshof ab.

Meinung des Autors

Ich persönlich finde das Thema der E-Zigarette sehr interessant, und verfolge dies auch schon seid längerer Zeit. Als Tabakkonsument habe ich es mir allerdings nicht nehmen lassen,mir bei meinen Recherchen ein solches Dampfgerät in einem Fachgeschäft zu kaufen. Das witzige an der Sache war, das ich mir schon stunden vorher ausgemalt habe wie wohl so ein Dampfergeschäft aussehen möge.

Ich hatte dabei immer das Bild eines Tabakladens im Kopf.

Um so überraschter war ich als ich in ein fast steril wirkendes Ladengeschäft kam. Es wirkte auf mich tatsächlich wie eine Arztpraxis. Aber es war auch so, dass mich diese Situation beruhigt hat. Weil man hört ja immer wieder durch die Presse das Keime in Liquiden gefunden wurden.

Da ich noch am Anfang meiner Recherche stehe habe ich mich entschlossen diesen Artikel in mehreren teilen zu schreiben. Außerdem ist die Testphase im Bezug auf meine E-Zigarette noch viel zu kurz um ein abschließendes Fazit mitteilen zu können.

In Teil 2 werde ich dann eingehender über die Entwicklung in der Politik und von der Dampfergesellschaft, die sich mittlerweile schon zu einer Bewegung gemausert hat berichten.

Abschließen möchte ich diesen Teil mit dem Zitat von Prof. Dr. Dr. Jürgen Ruhlmann Nuklearmediziner des Lungenkrebszentrums Bonn

„Weil die Politik sich nicht traut, die tödliche Tabakzigarette zu verbieten, stoppt sie den Erfolg ihrer Alternative. Das ist ökonomisch und gesundheitspolitisch unsinnig.“